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Rechtliches: Minijob im Privathaushalt

Wer privat Minijober im haushaltsnahen Bereich beschäftigt ist ein Arbeitgeber

Bitte beachten Sie die rechtlichen Aspekte bei der Vergabe von Minijobs in Privathaushalten.

Der Minijob bzw 400-Euro-Job ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Monatsverdienst EUR 400,00 nicht übersteigt.
Wenn Sie einen Privat-Anbieter auf dieser Basis im haushaltsnahen Bereich beschäftigen möchten, so muss dies bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Desweiteren ist eine Unfallversicherung nötig.

Der bürokratische Aufwand ist nicht so groß, wie es auf den ersten Blick scheint.
Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale (Tel: 01801200504), die auch Informationen und Formulare bereitstellt.
Die Minijob-Zentrale übernimmt den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer, die allein Sie als Arbeitgeber zahlen.


Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Privathaushalt, der z.B. eine Putzhilfe beschäftigt, zahlt insgesamt 13,3% an den Staat. Ausserdem noch einen geringer Jahresbeitrag für eine Unfallversicherung.

Private Arbeitgeber können für haushaltsnahe Dienstleistungen 10% ihrer Kosten (max. EUR 510,- pro Jahr) von der Steuer absetzen.
Somit bliebe für den privaten Arbeitgeber eine Mehrbelastung von ca. 3,3% gegenüber einer Schwarzbeschäftigung.

» Minijob-Rechner

Informationen der Bundesknappschaft rund um Minijobs 

» minijob-zentrale.de


Hier die wichtigsten Formulare(PDF) zum downloaden:

»  Minijob-Informationsbroschüre
»  Minijobs in Privathaushalten
»  Musterarbeitsvertrag
»  Meldung zur Sozialversicherung
»  Haushaltsscheckverfahren
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