Rechtliches: Minijob im Privathaushalt
Bitte beachten Sie die rechtlichen Aspekte bei der Vergabe von Minijobs in Privathaushalten.
Der Minijob bzw 400-Euro-Job ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Monatsverdienst EUR 400,00 nicht übersteigt.
Wenn Sie einen Privat-Anbieter auf dieser Basis im haushaltsnahen Bereich beschäftigen möchten, so muss dies bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Desweiteren ist eine Unfallversicherung nötig.
Der bürokratische Aufwand ist nicht so groß, wie es auf den ersten Blick scheint.
Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale (Tel: 01801200504), die auch Informationen und Formulare bereitstellt.
Die Minijob-Zentrale übernimmt den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer, die allein Sie als Arbeitgeber zahlen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Privathaushalt, der z.B. eine Putzhilfe beschäftigt, zahlt insgesamt 13,3% an den Staat. Ausserdem noch einen geringer Jahresbeitrag für eine Unfallversicherung.
Private Arbeitgeber können für haushaltsnahe Dienstleistungen 10% ihrer Kosten (max. EUR 510,- pro Jahr) von der Steuer absetzen.
Somit bliebe für den privaten Arbeitgeber eine Mehrbelastung von ca. 3,3% gegenüber einer Schwarzbeschäftigung.
» Minijob-Rechner
Informationen der Bundesknappschaft rund um Minijobs
» minijob-zentrale.de
Hier die wichtigsten Formulare(PDF) zum downloaden:
» Minijob-Informationsbroschüre» Minijobs in Privathaushalten
» Musterarbeitsvertrag
» Meldung zur Sozialversicherung
» Haushaltsscheckverfahren









